Kommunale Unternehmen schaffen es aktuell nicht, die durch die Politik festgelegten Anforderungen aus dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz zur Mindestbeteiligung von Frauen in Top-Managementorganen und zu Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden ersten Führungsebenen ausreichend zu erfüllen. Insgesamt gibt es große regionale Unterschiede.
Öffentliche Unternehmen im Osten Deutschlands sind zum Teil erheblich erfolgreicher als der Bundesdurchschnitt bei der Stellenbesetzung mit weiblichen Führungskräften. Dies sind Ergebnisse der am 19.07.2022 veröffentlichten Studie “Repräsentation von Frauen im Top-Management-Organen öffentlicher Unternehmen: Ein deutschlandweiter Städtevergleich” der Zeppelin Universität (ZU) in Friedrichshafen in Kooperation mit zfm.
„Es gibt noch viel zu tun. Keine Gebietskörperschaft und kein öffentliches Unternehmen kann es sich mehr erlauben, das vorhandene Potenzial weiblicher Führungskräfte bei der Besetzung entsprechender Spitzenpositionen nicht auszuschöpfen. Und: Es gibt genügend Kandidatinnen auf dem Markt, die die erforderlichen Qualifikationen mitbringen. Die öffentliche Hand sollte geeignete Kandidatinnen aktiv ansprechen und ermutigen, ihre Managementfähigkeiten unter Beweis zu stellen.“, so Edmund Mastiaux, zfm-Geschäftsführer.
Die Bonner Personalberatung unterstützt die Studie bereits seit 2018 als Kooperationspartner und bringt ihre Praxiserfahrung bei der Suche, Auswahl und Weiterentwicklung von Führungskräften im Öffentlichen Sektor in die Zusammenarbeit ein.
Der durchschnittliche Frauenanteil auf Bundeslandesebene liegt aggregiert bei 20,4 %. Neben Schleswig-Holstein (32,0 %) weisen ostdeutsche Bundesländer – wie auch auf kommunaler Ebene – die höchsten Frauenanteile auf – Thüringen (29,2 %), Brandenburg (28,6 %), Sachsen-Anhalt (27,0 %).
Mit einem Gesamtdurchschnitt von 20,6 % bei den Städten liegt die Repräsentation von Frauen in Top-Managementorganen weiter unter den von der Politik formulierten Zielen. Insgesamt wurden zum Vorjahr nur 24,6 % zuvor männlich besetzte Top-Managementpositionen mit Frauen neubesetzt und 7,5 % weiblich wiederbesetzt. Zwischen 2021 und 2022 neu geschaffene Top-Managementpositionen wurden mit 31,4 % ebenfalls deutlich seltener durch Frauen besetzt.
Städte in ostdeutschen Bundesländern nutzen das weibliche Führungskräftepotenzial besser.
In Gesamtschau besonders beachtlich sind auch die deutlichen Unterschiede im Städtevergleich – auch innerhalb eines Bundeslandes. Bei zwölf Städten liegt der Anteil weiblich besetzter Top-Managementpositionen bei über 30 %, während die Repräsentation bei jeweils 16 Städten unter 10 % liegt, davon fünf gar bei 0 %. Den höchsten Anteil an Frauen im Top-Management erreichen die die Stadtstaaten Berlin und Bremen sowie die Städte ostdeutscher Bundesländer: in Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen und Sachsen. Die Schlusslichter bilden die Städte in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland.
Im Branchenvergleich sind Frauen in der Öffentlichen Hand am häufigsten im „Gesundheit- & Sozialwesen“ (34,5 %), der „Bildung, Wissenschaft & Forschung“ (32,9 %) und in „Krankenhäuser“ (25,5 %) repräsentiert. Am geringsten ist der Frauenanteil weiter bei technischen Branchen wie „Energie-/Wasserversorgung & Stadtwerke“ (11,4 %) und „IT/Digitalisierung & Telekommunikation“ (7,1 %).
Studienmethodik:
Den aktuellen Status quo des Anteils von Frauen in öffentlichen Unternehmen hat das Forscherteam des Lehrstuhls für Public Management & Public Policy an der ZU im April 2022 zum nunmehr fünften Jahr in Folge untersucht. In allen 16 Bundesländern wurden die Daten von 69 Städten und 1.425 kommunalen Unternehmen mit 2.098 Führungskräften auf Frauen in leitenden Organen wie Geschäftsführung, Geschäftsleitung und Vorstand analysiert. Einbezogen waren neben den Landeshauptstädten und den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen auch die jeweils vier größten Städte der Länder sowie die öffentlichen Unternehmen der Bundes- /Landesebene.
Informationen zum Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-fuehrungspositionengesetz-fuepog-2-164226
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