„Good Governance“ und verantwortungsvolle Organisationsführung bei öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen sind für den Staat und die Gesellschaft von besonderer Bedeutung. In der Debatte um Staats- und Verwaltungsmodernisierung kann eine anforderungsgerechte Ausgestaltung der Public Corporate Governance (PCG) zahlreiche Anstöße geben und Weiterentwicklungsbestrebungen vielfach unterstützen.

Public Corporate Governance wird vielfach als rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Steuerung, Überwachung und Leitung von Organisationen der öffentlichen Hand mit selbstständiger Wirtschaftsführung bezeichnet. Ebenso schließt PCG die Umsetzung bzw. die praktizierte Steuerung, Leitung und Aufsicht bzw. Verhaltensweisen von Akteurinnen und Akteuren ein.

Ein Public Corporate Governance Kodex (PCGK) soll Grundsätze zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von und in öffentlichen Unternehmen zusammenstellen, die in Praxis und Wissenschaft als einschlägig eingestuft werden. Vorherrschend wird die Auffassung vertreten, dass ein PCGK – eine anforderungsgerechte Ausgestaltung vorausgesetzt – hilfreiche und wichtige Beiträge für die PCG, die Beteiligungsteuerung und das Beteiligungsmanagement leisten kann.

Der Deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex (PCG-Musterkodex) soll ein fundiert ausgearbeitetes Unterstützungsangebot für Akteursgruppen sein, die in Gebietskörperschaften mit der Etablierung eines PCGK oder der regelmäßig vorgesehenen Evaluation eines bereits vorliegenden PCGK betraut sind. Er besitzt den Charakter einer Leitlinie und kann im spezifischen Kontext der PCG auch als Handreichung oder „Instrumentenkasten“ verstanden werden.

Er wird zum kostenfreien Download (www.pcg-musterkodex.de) veröffentlicht und kann für die erforderlichen Austauschprozesse zu dem jeweiligen PCGK vor Ort genutzt werden.

In einzelnen Gebietskörperschaften können jeweils als situationsgerecht empfundene PCGKs erarbeitet und von den zuständigen politischen Organen verabschiedet werden. Bei der gemeinschaftlichen Erarbeitung von Regelungen vor Ort in den jeweiligen Gebietskörperschaften kann ein PCG-Musterkodex gezielt für Vergleiche und als Diskussionsbasis genutzt werden.

An erforderlichen Stellen werden im PCG-Musterkodex über Querverweise zum Beispiel auch Hinweise geliefert, falls für eine Regelung relevante Unterschiede bei Bestimmungen zwischen den landesrechtlichen Regelungen vorliegen. Falls Unterschiede bei Rechtsgrundlagen zwischen Gebietskörperschaften und föderalen Ebenen oder andere Bedarfe es erforderlich machen, können zu einzelnen Regelungsaspekten im PCG-Musterkodex auch mehrere Regelungsalternativen als Handlungsoptionen enthalten sein.

Grundlage für die Entwicklung des PCG-Musterkodex ist ein deutschlandweites Konsultationsverfahren mit einer sehr breiten Beteiligung. Zur Ausarbeitung und Verabschiedung des PCG-Musterkodex wird eine hochkarätig besetzte Expertenkommission gebildet, in der möglichst alle entsprechenden Akteursgruppen vertreten sein sollen, die mit PCG, Beteiligungssteuerung und Beteiligungsmanagement befasst sind. Die Anzahl und der Umfang öffentlicher Unternehmen  auf  der  kommunalen Ebene im  Vergleich zur  Bundes-/ Landesebene soll sich bei der Zusammensetzung der Expertenkommission widerspiegeln. Für die Expertenkommission werden einschlägige institutionelle und personenbezogene Kriterien zu Grunde gelegt und eine formale und inhaltliche Unabhängigkeit bei der Erarbeitung und Evaluation des PCG-Musterkodex gewährleistet.

Mit dem PCG-Musterkodex, den Konsultationsverfahren und der Expertenkommission soll ein Rahmen geschaffen werden, in dem ein Austausch der Gebietskörperschaften aller föderalen Ebenen zu den Regelungen in einem PCGK ermöglicht wird. Unbestritten gibt es im Feld der PCG Unterschiede zwischen den föderalen Ebenen, die bei der Ausgestaltung der jeweiligen PCGKs sachgerecht zu berücksichtigen sind. Eine Analyse der Anforderungen und der einzelnen Regelungen für einen PCGK lässt jedoch sehr viele identische Regelungsbedarfe hervortreten. Auch die Betrachtung der aktuell veröffentlichten PCGKs der Gebietskörperschafen zeigt über die föderalen Ebenen hinweg sehr viele identische und ähnliche Passagen und Regelungen.

Die breite Beteiligung am Konsultationsverfahren im Rahmen der Entwicklung des PCG-Musterkodex offenbaren ein hohes Interesse an übergreifenden Themen im Handlungsfeld. Auch dies unterstreicht, dass der PCG-Musterkodex und die jeweiligen PCGKs in den einzelnen Gebietskörperschaften das besondere Engagement von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften bei der Erarbeitung und Evaluation von PCGKs verdienen.

Ein PCG-Musterkodex kann dazu beitragen, die Entscheidungsvorbereitung für die demokratisch-legitimierten, politischen Verantwortlichen weiter zu verbessern. Er bietet Impulse zu möglichen Herangehensweisen  an  zahlreiche  fachliche  Fragen  der  PCG.  Aus übergreifender politischer Perspektive kann ein PCG-Musterkodex relevante Beiträge in der gesellschaftlichen Debatte um Vertrauen in öffentliche Institutionen, Bürgernähe und politische Kultur liefern.

Die Zeiten und Anforderungen verändern sich; aus den langjährigen und vielfältigen Erfahrungen lassen sich mittlerweile neue Möglichkeiten entwickeln. Eine verstärkte Zusammenarbeit und die Expertenkommission PCG-Musterkodex versprechen einen in der skizzierten Form einschlägig und fundiert ausgearbeiteten PCG-Musterkodex, der übergreifenden Mehrwert und Arbeitserleichterungen im Alltag liefert.

Kontakt:

Prof. Dr. Ulf Papenfuß

Initiator und Koordinator des Konsultationsverfahrens bzw. der Entwicklung des PCG- Musterkodex sowie wissenschaftliche Begleitung

Lehrstuhl für Public Management & Public Policy (puma.zu.de) Zeppelin Universität

Tel.: +49 (0) 7541 6009 1443

Weitere Informationen zur Motivation und zum Hintergrund des Themas sowie die Möglichkeit zum Download der Friedrichshafener Erklärung auf:

www.pcg-musterkodex.de


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