Autorin: Waishna Jeyadevan

In der Corona-Krise wird die Notwendigkeit der Digitalisierung offenkundig. Die digitale Infrastruktur, die in den Kommunen jetzt aufgebaut und etabliert wird, wird bleiben. Sie bietet auch bei der Personalsuche neue Möglichkeiten.

Die Digitalisierung ist in den Kommunen angekommen.
In Städten, Gemeinden und Regionen, die den sich ständig ändernden Herausforderungen mit Innovationskraft und Dynamik begegnen wollen, ist eine Zukunft ohne Digitalisierung nicht mehr denkbar. Sie dient nicht nur dem Zweck, dass gesellschaftliche und ökonomische Change-Prozesse mitgestaltet werden, sondern sichert die Zukunftsfähigkeit der Verwaltungen.

Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung sind hierbei einem großen öffentlichen Interesse und Erfolgsdruck ausgesetzt. Die vielfältigen Anforderungen seitens der Bürger, Wirtschaft und auch Mitarbeiter stellen eine Herausforderung dar.

Die strategischen Ziele der Digitalisierung umfassen die Standardisierung und Automatisierung verschiedener Verwaltungsprozesse. Dies ist die Grundlage einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung und digitalen Bürgernähe. Spätestens seit der Inkraftsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben Verwaltungen den Anspruch erhoben, alle Dienstleistungen vollständig elektronisch über Online-Verwaltungsportale anzubieten. Neben der Verbesserung des Bürgerservice kann die Digitalisierung auch Kostensenkung, Qualitätssteigerung und ein Auffangen des Personalmangels bewirken.

Die Digitalisierung in Kommunen wird primär mit E-Government assoziiert. Jedoch gibt es weitere Handlungsfelder, die relevant sein können. Beispielsweise zielt der Bereich Smart City darauf ab, Kommunen in den Handlungsfeldern Mobilität und Umwelt nachhaltig zu gestalten.

In der Kommune sollte die Digitalisierung als eine gemeinschaftliche Aufgabe verstanden werden, die durch ein aktives Miteinander und die Einbeziehung verschiedener Akteure bewältigt werden kann. Hierzu sollten nicht nur interne Ressourcen genutzt, sondern auch externe Experten hinzugezogen werden.

Eine Digitalisierungsstrategie betrachtet ganzheitlich alle Bereiche einer Kommune und verortet Einzelprojekte in einem übergeordneten Rahmen. Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung dieser Strategie ist die Priorisierung der Ansätze, indem sie zur „Chefsache“ gemacht wird.

Aus diesem Grund findet derzeit die Etablierung der Position eines Chief Digital Officer (CDO) statt. Der CDO ist für die Entwicklung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategie federführend zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört die Planung des technologischen Wandels, die strukturierte Organisation der verwaltungsübergreifenden Digitalisierungskonzepte sowie die Steuerung aller relevanten Maßnahmen. Er begeistert die Mitarbeiter der Verwaltung für technologiebasierte Ansätze und personifiziert die Digitalisierung der Verwaltungen nach innen und außen.

Der Stand der Digitalisierung in den Kommunen wird aktuell besonders deutlich. Viele Behörden hatten aufgrund der Corona-Krise vorübergehend geschlossen oder waren nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Und nur wenige Ämter bieten ihre Leistungen auch online an. Das belegt die Bedeutung eines digitalen Kontakts zwischen Bürgern und Ämtern. Nicht nur das Potenzial, sondern auch die Notwendigkeit der Digitalisierungsaktivitäten rückt in den Vordergrund.

Die gegenwärtige Situation sollte die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beschleunigen. Die digitale Infrastruktur, die nun aufgebaut und vorangetrieben wird, wird auch nach der Krise bleiben.

Auch innovative Personalberater setzen vermehrt digitale Möglichkeiten ein, um leistungsfähig zu bleiben und für ihre Kunden da zu sein. So nutzen sie etwa im Bereich der Personalsuche und -auswahl verstärkt Videointerviews, um einen ersten Eindruck von Bewerbern zu gewinnen.

Und auch Arbeitgeber passen die laufenden Prozesse konstruktiv und flexibel an die vorherrschenden Bedingungen an. Beispielsweise werden Vorstellungsgespräche via Videotelefonie vor dem Auswahlgremium geführt.

Erschienen in: der gemeinderat


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