Seminar: Arbeitsrecht für die Praxis
Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes und stets aktualisiertes Wissen im Arbeitsrecht voraus
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart starken – sowohl gesetzlichen als auch richterrechtlich geprägten – Veränderungen und Wandlungen unterworfen wie das Arbeitsrecht. Umso wichtiger ist es, die Grundlagen des Arbeitsrechts sowie deren Umsetzungen in die Praxis zu kennen. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden.
Zielsetzung
Lernen Sie, personalpolitische Entscheidungen rechtssicher treffen zu können, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Sie erhalten in diesem Arbeitsrechts-Seminar den unentbehrlichen Überblick, um Ihre tägliche Personalarbeit sowie auch die künftigen Aufgaben rechtssicher und erfolgreich zu erfüllen.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, maximal 8 Teilnehmer/-innen
Inhalte
- Darstellung der Grundbegriffe des Arbeitsrechts
- Fallorientierte Darstellung der relevantesten arbeitsrechtlichen Themen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen: In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert, wie z. B. Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung
- Welche Konsequenzen ergeben sich für Sie aus dem neuen Gleichbehandlungsgesetz?
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement als rechtssichere Voraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung
Die Vermittlung der Lerninhalte rund um das Arbeitsrecht erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung.
Methoden
Arbeitsrechtliche Musterfallbeispiele erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in die Praxis. Ihre individuellen Fragen werden in dieser Arbeitsrechts-Weiterbildung ausführlich behandelt. Intensive Diskussion ist möglich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist!
Seminartermine
02. April 2020, von 09.00 – 17.00 Uhr
07. Dezember 2020, von 09.00 – 17.00 Uhr
Veranstaltungsort
Seminarhotel in unmittelbarer Umgebung von Bonn
Seminargebühr
Der Teilnahmebeitrag für das eintägige Seminar beträgt 495,00 EUR netto pro Teilnehmer/-in. Der Gesamtbetrag wird mit der Anmeldung fällig. Darin sind sämtliche Seminarunterlagen und Tagungsgetränke enthalten. Die Reservierung sowie die Kosten für eventuelle Übernachtungen und Verpflegung im Seminarhotel werden von den Teilnehmenden selbst übernommen und direkt mit dem Hotel abgerechnet.
Seminaranmeldung
Bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin
Rücktrittsregelung
Bis jeweils 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist der Rücktritt von der Teilnahme kostenfrei, bis jeweils 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der Zurücktretende mit der Hälfte und ab der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin mit der Gesamtgebühr belastet, soweit er nicht für Ersatz sorgt.
Programmänderungen / Absagen durch zfm
zfm ist berechtigt, Ersatzseminarleiter/-innen einzusetzen und behält sich Terminänderungen vor. Sollten Seminare bedingt durch geringe Teilnehmerzahlen oder unvorhersehbare Gründe ausfallen, erstattet zfm bereits gezahlte Seminargebühren bzw. gewährt im Absprachefall eine Gutschrift. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.